Kosten
Die Avicenna Klinik rechnet ihre Leistungen mit dem Leistungsempfänger (Patient) nach ihrem Pflegesatz ab. Dieser Pflegesatz ist dem Verband der Privaten Krankenversicherungen seit 2001 bekannt. Auf diese Rechnungen entfallen 19 % Umsatzsteuer nach §4 Nr. 14 des deutschen Umsatzsteuergesetzes.
Alle angebotenen ärztlichen Behandlungsmaßnahmen an der Avicenna Klinik sind Bestandteil des Prozedurenkatalogs (OPS: von der Bundesärztekammer aufgenommene Prozeduren) und sind somit anerkannte Therapien.
Bei Wunsch wird Ihnen ein Angebot erteilt, welches Sie Ihrer Krankenversicherung vorlegen könnten.
Privatpatienten
Privatpatienten erhalten für die erbrachten ärztlichen Leistungen während ihres stationären Aufenthalts eine Rechnung nach den bekannten Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Selbstzahler / gesetzlich Versicherte
Selbstzahler (gesetzlich Versicherte) erhalten für die ausführliche Beratung, neurologische Untersuchung, Auswertung der Unterlagen und Bilder, Therapieempfehlung, Befundbericht und/oder Kostenplanerstellung eine Rechnung über einen Pauschalbetrag von 450 Euro. Die Kosten für weitere Therapien (z. B. Eingriffe) werden vorab mit Ihnen besprochen.
Beihilfe
Viele Beamte (Lehrer, Polizisten usw.) besitzen eine kombinierte Versicherung durch das Land oder den Bund (Beihilfe) und eine zusätzliche private Krankenversicherung (z. B. DeBeKa, Signal, HUK, u. a.) zu verschiedensten Kombinationen 50% zu 50% , 70% zu 30% usw.
Kosten für eine MRT-Untersuchung
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung einer MRT-Untersuchung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Selbstzahlern (gesetzlich Versicherte) berechnet die Klinik folgende Beträge:
- MRT eines Wirbelsäulenabschnittes (HWS, BWS oder LWS) - 331,25 Euro
- MRT des Schädels oder des Beckens - 347,90 Euro
- MRT eines Gelenks (Knie, Hüfte, Sprunggelenk, Ellenbogen, Fuß) – 257,05 Euro.