Beihilfe

Viele Beamte (Lehrer, Polizisten usw.) besitzen eine kombinierte Versicherung durch das Land oder den Bund (Beihilfe) und eine zusätzliche private Krankenversicherung (z. B. DeBeKa, Signal, HUK, u. a.) zu verschiedensten Kombinationen 50% zu 50% , 70% zu 30% usw.

Die Beihilfeberechnung erfolgt nach s. g. DRG (Diagnosis Related Groups) - ein System, welches eigentlich die Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherungen bei gesetzlich Versicherten mit den gesetzlichen Krankenhäuser regelt, basierend auf Diagnose (ICD) und Behandlungsmethode (OPS).

Mit anderen Worten - die Beihilfe erstattet Ihnen die Summe, die sie in der Regel an ein gesetzliches Krankenhaus hätte erstatten sollen. Somit könnte eine Differenz entstehen, die vom Patienten getragen wird, weil die Avicenna Klinik nach ihrem Pflegesatz abrechnet und nicht nach DRG. Selbstverständlich können wir Ihnen ein Kostenangebot zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung erstellen.