Privatpatienten

Privatpatienten erhalten für die ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen (z. B. Beratung, neurologische Untersuchung, Injektionen, Infusionen, Kontrolluntersuchungen usw.) eine Rechnung nach den bekannten Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Rechnungen werden von dem behandelnden Arzt erteilt.

Für alle erbrachten ärztlichen Leistungen während ihres stationären Aufenthalts erhalten Sie eine Rechnung nach den bekannten Bestimmungen der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die nach GOÄ mit 15% für Belegärzte bzw. mit 25% für angestellte Ärzte reduziert werden.

Liegen Sie stationär dann rechnet die Klinik ihre Leistungen nach ihrem Pflegesatz mit Ihnen ab – dem Verband der Privaten Krankenversicherungen (VPK, Gustav-Heinemann-Ufer 74 c • 50968 Köln) seit 2001 bekannt.

Privatpatienten mit begrenzten oder reduzierten Ansprüchen

Deckt Ihr Versicherungsschutz nicht alle Leistungen vollständig ab (Patienten mit begrenzten oder reduzierten Versicherungsumfang bei niedrigen monatlichen Beiträgen), entsteht eine Differenz, die von Ihnen erstattet wird.